Vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen
Das Arbeitsgericht Essen hat mit Urteil vom 16. April 2024 entschieden, dass auch in der Eltern(teil)zeit Ansprüche auf die volle Inflationsausgleichszahlungen aus dem Tarifvertrag zum Inflationsausgleich im Bereich TVöD/TV-L bestehen. Auch wenn es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt, empfiehlt die komba gewerkschaft nrw die vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen.
Mehr Infos zum Thema in unserem aktuellen Mitglieder-Info Mai 2024: „Urteil zu Inflationsausgleich in Elternzeit. Vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen“, zu finden im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:
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