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Schön, dass du dich für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft nrw entschieden hast. Klicke einfach auf den Button, fülle unser Mitgliedsformular aus und schon bist du ein Teil von uns!

FAQ zu einer Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Ohne Gewerkschaften sähe unsere Arbeitswelt heute ganz anders aus. Fünf-Tage-Woche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, festgesetzte Regelarbeitszeiten, bezahlter Urlaub und Kündigungsschutz! All diese Erfolge wären ohne den unermüdlichen Einsatz von Gewerkschaften undenkbar.

Erfolge wie diese können wir nur gemeinsam erreichen. Setz dich zusammen mit uns für eine bessere Berufswelt, verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen sowie gute Bezahlungen ein.

Deine Mitgliedschaft bei der komba gewerkschaft nrw ist genau die richtige Entscheidung, denn:

Vor allem im öffentlichen Dienst wie auch in seinen privatisierten Dienstleistungsbereichen gibt es alleine wenig Chancen, seine beruflichen Ansprüche durchzusetzen. In einer starken Gemeinschaft erzielen wir nachhaltige Erfolge für dich und deine Kolleg*innen.

Mit der Unterstützung und dem Rückenwind der komba gewerkschaft nrw werden Rechte gesichert, Forderungen gestellt und Interessen durchgesetzt. Wir nehmen Einfluss auf das Tarif-, Arbeits-, Dienst- und Sozialrecht.

Aktives Gewerkschaftsleben bedeutet, Gemeinschaft über die Grenzen des beruflichen Alltags hinaus und Kontakte zu erhalten, die dir weitere Perspektiven bieten.

Mitmachen? Ausdrücklich erwünscht!

Du möchtest Mitglied werden? Super, herzlich willkommen! Wir freuen uns auf dich!

Du möchtest darüber hinaus Gewerkschaftsarbeit aktiv mitgestalten, deine Ideen und Erfahrungen einbringen? Wow, das hört sich toll an! Bei uns kannst du dein Engagement und Wissen auf Orts-, Landesebene und in Projektgruppen einbringen.

Deine Mitgliedschaft beinhaltet wichtige Leistungen und spezielle Angebote für den Berufsalltag.

Bei uns bekommst du viel Leistung zum guten Preis.

Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

  • Der Gesamtbeitrag beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 0,9 Prozent der Dienstbezüge/ des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.
  • Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Gesamtbeitrag entsprechend dem Verhältnis erhoben, das für die Bemessung der Dienstbezüge bzw. des Entgeltes gilt.
  • Beamt*innen im Ruhestand und für Rentner*innen sowie für Hinterbliebene beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Dienstbezüge/ des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der zuletzt im aktiven Dienst erreichten individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.
  • Für Ausbildungskräfte beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Vergütung des ersten Ausbildungsjahres.

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