Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten zugunsten Schwerbehinderter
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seiner Entscheidung vom 14.06.2023 – 8 AZR 136/22 mit der Frage befasst, ob erfolglose schwerbehinderte Bewerbende in einem Entschädigungsprozess nach § 15 AGG der Darlegungslast genügen können, wenn diese ohne jedwede Kenntnis pauschal die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten (z. B. Unterrichtungspflicht der Interessenvertretungen nach § 164 SGB IX) zugunsten schwerbehinderter Menschen rügen.
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