© jannoon028 / freepik.com

Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten zugunsten Schwerbehinderter

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seiner Entscheidung vom 14.06.2023 – 8 AZR 136/22 mit der Frage befasst, ob erfolglose schwerbehinderte Bewerbende in einem Entschädigungsprozess nach § 15 AGG der Darlegungslast genügen können, wenn diese ohne jedwede Kenntnis pauschal die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten (z. B. Unterrichtungspflicht der Interessenvertretungen nach § 164 SGB IX) zugunsten schwerbehinderter Menschen rügen.

Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Hülya Senol · senol@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Bitte gib hier deine Suche ein: