Feuerwehr und Rettungsdienst – Info 12/2023
Das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass zur übergangsweisen Zahlung der Anwärtersonderzuschläge für die Anwärter*innen in den Feuerwehren vorgelegt. Damit können die Anwärtersonderzuschläge weiter gezahlt werden.
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