Einladung schwerbehinderter Bewerber*innen zum Vorstellungsgespräch
Die Frage, ob schwerbehinderte Menschen stets zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen sind, bereitet in der Praxis eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden häufig Probleme und führt zu Diskussionen. Hintergrund ist die gesetzlich aufgebürdete besondere Pflicht eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden, schwerbehinderte Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, § 165 S. 2 SGB IX. Bei einer etwaigen Verletzung dieser Pflicht geht nämlich ein Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG eines schwerbehinderten Menschen damit einher.
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