01.10.2019 / komba gewerkschaft nrw

KiBiZ: Gute Ansätze, zu viel Spielraum

Sandra van Heemskerk (stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw)  und Ingo Bings (stellvertretender Vorsitzender des Fachbereiches Erziehung). © komba gewerkschaft nrw
Sandra van Heemskerk (stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw) und Ingo Bings (stellvertretender Vorsitzender des Fachbereiches Erziehung). © komba gewerkschaft nrw

Bei der Anhörung zum Kinderbildungsgesetz (30. September) nahm die komba gewerkschaft nrw im Landtag Stellung. Erste Weichen hin zu mehr Qualität sind gestellt. Dennoch bleibt die Ausgestaltung des Gesetzes hinter dem gewerkschaftlichen Forderungsniveau zurück.

Köln, 1. Oktober 2019. Die Arbeitsbelastung im Kita-Alltag ist hoch, der Bedarf an zusätzlichem Personal ebenso. Dies machte zuletzt das Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung deutlich. Demnach fehlen allein in Nordrhein-Westfalen 15.600 zusätzliche Fachkräfte. „Ein realistischer Fachkraft-Kind-Schlüssel bildet die Basis dafür, dass die vielfältigen Kita-Aufgaben dem Bildungscharakter entsprechend erledigt werden können“, sagte Sandra van Heemskerk, stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw, im Landtag.

Dazu gehören Aspekte wie Qualifikationsstandards, Fachberatungen, Leitungsfreistellungen und Verfügungszeiten. Aus diesem Grund begrüßt die komba gewerkschaft nrw unter anderem die Aufnahme der Leitungsfreistellungen, die Formulierung von Verfügungszeiten und die verbindliche Schaffung von Fachberatungen für jede Kindertagesstätte im Gesetzentwurf. „Die Ansätze sind positiv. Allerdings entsprechen weder die Berechnungsformeln noch das Niveau der Realität in den Einrichtungen. Der Ermessensspielraum ist an einigen Stellen, beispielsweise bei der Fachberatung, zu groß. Hier bedarf es einer konkreten Ausgestaltung, um die Qualität der frühkindlichen Bildung flächendeckend zu erreichen“, machte van Heemskerk deutlich.

Kritisch sieht die komba gewerkschaft nrw in diesem Zusammenhang beispielsweise den Umgang mit unterstützenden Tätigkeiten wie hauswirtschaftlichen Aufgaben, Essenszubereitung, Verwaltungs- und Hausmeisterarbeiten. „Diese Unterstützungsaufgaben dürfen nicht aus dem Gesamtpersonalkraftstundenbudget finanziert werden. Sie müssen vielmehr on top kommen, damit die finanziellen Mittel ausschließlich für mehr pädagogisches Personal genutzt werden können“, forderte van Heemskerk in der gestrigen Anhörung.

Vage bleibt das Gesetz im Hinblick auf eine weitreichende Ausbildungsoffensive. „Um das Bildungssystem Kindertagesstätte zukunftsfähig zu gestalten, bedarf es einer verstärkten Ausbildung von Fachkräften. Dazu müssen der Beruf und die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen so attraktiv sein, dass sich Menschen für die Kita-Arbeit entscheiden und auch dort bleiben“, weiß die stellvertretende Landesvorsitzende. Stärkere Anreize für Träger, Erzieherinnen und Erzieher auszubilden, finden sich im Gesetz durch die Zahlung von Zuschüssen wieder.

Nach Ansicht der komba gewerkschaft nrw fehlt jedoch eine klare Festschreibung, dass diese finanziellen Anreize tatsächlich für die Qualifizierung zur Praxisanleitung und notwendige Anleitungszeiten genutzt werden müssen.

Pressemitteilung der komba gewerkschaft nrw: "KiBiz: Gute Ansätze, zu viel Spielraum" als pdf-Download

Stellungnahme der komba gewerkschaft nrw zum "Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung" als pdf-Download.

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