23.12.2021

komba-SBV-t@lk thematisierte Arbeit der Kommission und Vorbereitung der Wahlen

© geralt / pixabay.com
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Themenschwerpunkt dieser Veranstaltung war neben der Vorstellung der Arbeit der Kommission Schwerbehindertenrecht die Vorbereitung der Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen im Herbst 2022.

Die Vorsitzende der Kommission, Gisela Kuhlen, begrüßte die Teilnehmenden und stellte die Tagesordnung für die zweistündige Gesprächsrunde vor. Danach erläuterte Kollegin Winkler-Odenthal die organisatorische Einbindung der Kommission Schwerbehindertenrecht in die komba gewerkschaft nrw, deren Mitglieder nach dem Gewerkschaftstag 2021 durch den Landesvorstand benannt wurden. Die Bildung der Kommission Schwerbehindertenrecht beruht unter anderem darauf, dass die Anzahl der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden in den Kommunen und deren Betriebe ständig zunimmt. Dementsprechend kommt der Schwerbehindertenvertretung als Interessenvertretung dieses Personenkreises neben dem Personal- bzw. Betriebsrat eine besondere Bedeutung zu. Um die Schwerbehindertenvertretungen bei ihrer Arbeit zu unterstützen, werden neben der Veröffentlichung von Informationen auch Schulungsveranstaltungen angeboten, die die tägliche Arbeit erleichtern sollen.

Die inhaltliche Arbeit der Kommission Schwerbehindertenrecht erläuterte Gisela Kuhlen auf der Grundlage der von der Kommission beschlossenen Arbeitsziele für die Jahre 2021 und 2022.

Ein Themenschwerpunkt wird die Überarbeitung der bestehenden Positionspapiere aus dem Jahren 2017 und 2019 sein, die inhaltlich noch immer von Bedeutung sind, die jedoch den aktuellen Entwicklungen angepasst werden müssen.

Darüber hinaus soll stufenweise eine Arbeitshilfe für die praktische Arbeit in der Schwerbehindertenvertretungen erstellt werden. Die Teilnehmenden schlugen folgenden Themen vor:

  • Beteiligungsrechte der SBV
  • Beurteilung schwerbehinderter Beamtinnen und Beamte
  • Zusammenarbeit vom Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Stellung schwerbehinderter Menschen in Stellenbesetzungsverfahren/ Stellung der Schwerbehindertenvertretung in Auswahlverfahren
  • Auswirkungen der Erwerbsminderungsrente auf das Arbeitsverhältnis

Zu dem weiteren Schwerpunkt Wahl der Schwerbehindertenvertretung vom 01.10. bis 30.11.2022 wurden u.a. Fragen zur Einleitung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung beantwortet, z.B. die Frage, wer für die Einleitung der Wahl zuständig ist, wenn eine Schwerbehindertenvertretung bisher noch nicht gewählt ist. Auch Fragen zum förmlichen und vereinfachten Wahlverfahren sowie zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit wurden kurz angesprochen. Kollegin Winkler-Odenthal wies darauf hin, dass die Kommission Schwerbehindertenrecht Ende März und Ende Mai jeweils zwei Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände und Kandidatinnen und Kandidaten anbieten wird.

Die Teilnehmenden regen an, den komba-SBV-t@lk mit den Themen „Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen“, „Beurteilung schwerbehinderter Beamtinnen und Beamte“ oder „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ fortzusetzen.

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