20.03.2020 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsrats-Info 3/2020

© 3dman_eu / pixabay.com
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Durchführung der Personalratswahl 2020 trotz Corona?

Uns erreichen sehr viele Rechtsanfragen, wie die in Nordrhein-Westfalen in den Kommunen anstehende Personalratswahl in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden soll.


1. Eine rechtsverbindliche Empfehlung kann es von uns nicht geben, da die von den Personalräten bestellten Wahlvorstände in eigener Verantwortung Entscheidungen zu treffen haben, die abhängig von der jeweiligen örtlichen Situation unterschiedlich ausfallen können.

2. Rechtsfreie Räume sind nicht zu befürchten, auch bei einer verschobenen/abgesagten Personalratswahl. Gemäß § 23 LPVG bleiben die jetzigen Personalräte auch über den 30.06.2020 hinaus im Amt, bis ein neuer Personalrat offiziell gewählt ist.

3. Wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes noch nicht bekannt gemacht bzw. das Wahlausschreiben noch nicht veröffentlicht wurde, gibt es die Möglichkeit, derzeit beides zu unterlassen und die weitere Entwicklung abzuwarten.

4. Wenn das Wahlausschreiben bereits veröffentlicht wurde, steht darin der Wahltermin, die Orte der Stimmabgabe und dass die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge läuft. Hier gäbe es verschiedene denkbare Optionen:
4.1. Die Wähler werden massiv und nachhaltig aufgefordert, von sich aus die Briefwahl zu beantragen. Eine solche Aufforderung  des Wahlvorstands ist rechtlich vollkommen unbedenklich.
4.2. Der Wahlvorstand veröffentlicht eine „Ergänzung“ des Wahlausschreibens, in dem generell für alle Beschäftigten die Briefwahl angeordnet wird. In einem solchen Fall müsste sichergestellt werden, dass die Briefwahlunterlagen zusammeln mit einem Freiumschlag an die Privatadressen der Beschäftigten geschickt werden. Dies ist in der Wahlordnung so nicht vorgesehen, würde von der komba gewerkschaft nrw aber nicht als Anlass genommen werden für eine nachträgliche Wahlanfechtung. Trotzdem müsste für die „Unbelehrbaren“, die keine Briefwahl möchten, das Wahllokal – dann aber für einen äußerst kurzen Zeitraum – geöffnet werden. Auch müsste dann in einem möglichst kleinen Kreis eine „öffentliche“ Auszählung der Stimmen erfolgen.
4.3. Die Lösungen 4.1 und 4.2 helfen nicht weiter, falls in den nächsten Tagen eine Ausgangssperre verhängt werden sollte; die Zustellung über die verschiedenen Zustellunternehmen nicht mehr funktioniert, die Beschäftigen die Unter-lagen nicht zur Post bringen können, Unterlagen nicht mehr rechtzeitig gedruckt werden können oder beispielsweise die Dienststellenleitung aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Treffen zur Stimmenauszählung untersagt.
Dann gäbe es die Möglichkeit, ein neues Wahlausschreiben auszuhängen, in dem erklärt wird, dass das bisherige Wahlausschreiben seine Gültigkeit verliert. Darin könnte angekündigt werden, dass ein neues Wahlausschreiben erfolgen wird, sobald sich die Situation beruhigt hat und die Personalratswahl somit neu eingeleitet werden wird.

5. Gibt es vom Landtag/der Landesregierung eine Vorgabe?
Diese gibt es bisher nicht und ist derzeit scheinbar auch nicht zu erwarten. Allerdings hat der Hauptpersonalrat beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte die vorläufige Aussetzung der für den 28.05.2020 terminierten Personalratswahl in seinem Geschäftsbereich beim Land beschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die übrigen Hauptpersonalräte diesem Beispiel folgen werden und dass die Wahl somit in weiten Teilen der Landesverwaltung nicht im ersten Halbjahr 2020 stattfinden wird. Diese Beschlussfassung ist  von  den zuständigen Wahlvorständen auch schon umgesetzt worden.

Vom Hauptpersonalrat bei der Polizei ist beispielsweise die beigefügte Veröffentlichung herausgegeben worden.

Sie haben weitere Fragen?
Die Kolleginnen und Kollegen des Geschäftsbereichs Recht stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar, komba gewerkschaft nrw, Norbertstr. 3, 50670 Köln

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