11.11.2022 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 07/2022

© iXimus / pixabay.com
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Weisungsrecht zur Durchführung von PCR-Tests

Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst entschieden, dass der Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein kann, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Verweigern die Beschäftigten die Durchführung eines Tests vor Arbeitsaufnahme, kann der Arbeitgeber das Gehalt einbehalten.

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