18.03.2020 / komba gewerkschaft nrw

Kommunale Arbeitgeber reagieren auf Corona-Krise:

© 3dman / pixabay.com
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Möglichkeiten zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung wegen Kinderbetreuung werden ausgeweitet

Ein großes Problem in der derzeitigen Corona-Krise ist die Betreuung von Kindern, wenn Kitas und Schulen schließen. Im öffentlichen Dienst war bisher nur eine Freistellung von maximal drei Arbeitstagen überhaupt möglich.

Der beigefügten Presseinformation der VKA vom 17. März 2020 ist zu entnehmen, dass alle kommunalen Arbeitgeber jetzt die Freigabe erteilt bekommen haben, übertariflich großzügigere Freistellungsmöglichkeiten zuzulassen. Damit müssen die Beschäftigten nicht mehr auf den Erholungsurlaub oder auf Überstundenkontingente zugreifen.

Der KAV NRW hat sich dieser Empfehlung schon angeschlossen.

Die komba gewerkschaft nrw fordert alle kommunalen Arbeitgeber auf, im Einzelfall zu reagieren und beantragte Freistellungen zu bewilligen.

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