07.05.2009

Einigung erreicht! Prämien gesichert!

Aachener Stadtbetrieb

In den Verhandlungen zu einem Nachfolgetarifvertrag für den im Jahr 2008 vom Arbeitgeber gekündigten TV-Abfall Aachen ist am 4. Mai 2009 der Durchbruch gelungen. Arbeitgeber, dbb tarifunion und komba gewerkschaft einigten sich nach teilweise schwierigen Verhandlungen auf belastbare und faire Regelungen, die auch zukünftig eine leistungsgerechte Vergütung für die Arbeit der Kollegen in der Müllabfuhr sicherstellen.

Erhalt der Prämien. dbb tarifunion und komba ist dabei insbesondere gelungen, die bislang gezahlten Akkordlohnprämien, in vollem Umfang zu erhalten. Zusätzlich wird auch den Mitarbeitern, die erst zu Beginn des Jahres in der Abfallentsorgung eingestellt wurden, zukünftig eine monatliche Prämie von über 300 € gezahlt. Erreicht werden konnte zudem eine finanzielle Kompensation, für den Fall, dass die Kollegen wegen kurzfristiger Personalengpässe nicht in der notwendigen Mindestbesetzungszahl in den Entsorgungsrevieren tätig werden können. Unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes steht auch die nunmehr vereinbarte Verpflichtung des Arbeitgebers, bei längeren Personalengpässen die Entsorgungsreviere entsprechend anzupassen.

Abkehr vom Akkordsystem. Die beabsichtigte Umstellung des Akkordsystems stellte für den Arbeitgeber natürlich eine willkommene Gelegenheit dar, die Akkordlohnprämie ersatzlos zu streichen. Diesen Zahn hat die dbb tarifunion der Betriebsleitung bereits früh in den Verhandlungen gezogen und klargestellt, dass es Absenkungen des Entgeltes mit ihr nicht geben werde. Erst mit der Zusage des Arbeitgebers, bis zu einer tariflichen Einigung zunächst alles beim Alten zu belassen, wurde der Boden für die nun gefundene Einigung bereitet. Dass nunmehr zwar das Akkordsystem, nicht jedoch die Prämie weggefallen ist, stellt eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Anerkennung der schweren körperlichen Arbeit in der Müllentsorgung dar.

Zustimmung des Arbeitgeberverbandes erforderlich. Weil der vereinbarte Tarifvertrag eine sogenannte landesbezirkliche Regelung darstellt, bedarf der Arbeitgeber nun noch der Erlaubnis des kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV). Zwar kann dieser, die gefundenen sinnvollen Regelungen scheitern und die Kollegen im Regen stehen lassen. Dass dieser Fall eintritt, erscheint indes unwahrscheinlich - schließlich wurde der KAV durch den Arbeitgeber stets über die Verhandlungsfortschritte auf dem Laufenden gehalten.

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