16.12.2021 / komba gewerkschaft nrw

Pflegekammer NRW: Verschiebung der Wahlen sowie Aussetzung von Mitgliedsbeiträgen

© komba gewerkschaft nrw
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Mitglieder-Info des Fachbereichs Gesundheit und Pflege der komba gewerkschaft nrw

Damit hat wohl niemand gerechnet: Die für Februar 2022 geplanten Kammerwahlen werden verschoben. Zudem kann die Pflegekammer bis 2027 auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichten. Im Gegenzug stellt das Land weitere Anschubfinanzierungen in Millionenhöhe zur Verfügung.  

Überraschende Entscheidungen im Landtag
In der Plenarsitzung am 15. Dezember 2021 wurde völlig überraschend über zwei wichtige Anträge zur Pflegekammer NRW erfolgreich ab-gestimmt. Die Fraktionen der CDU und FDP hatten kurzfristig Änderungsanträge zur Finanzierung und dem Errichtungsprozess der Pflegekammer NRW eingereicht. Hierfür wird nun das Heilberufegesetz NRW, das Grundlage für die Errichtung der Pflegekammer NRW ist, geändert.

Wahltag auf Ende 2022 verschoben
Die Kammerwahlen müssen nun nicht mehr bis 31. März 2022, sondern bis 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. Der Errichtungsausschuss kann damit nun einen neuen Wahltag nach dem bisherigen (1. März 2022) festlegen. Der Zeitplan hat sich damit deutlich entspannt. Die Registrierungsfrist 21. Dezember 2021 ist ebenfalls hinfällig, da die Schließung des Wählerverzeichnisses an den Wahltag gekoppelt ist.   

Mitgliedsbeiträge können bis 2027 ausgesetzt werden
Auch hat der Landtag der Pflegekammer nun die Möglichkeit eröffnet, auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen bis einschließlich 2027 zu verzichten. Hierfür sind weitere Anschubfinanzierungen des Landes in Höhe von jeweils 6 Mio. Euro für die Jahre 2022 bis 2026 und weitere 3,5 Mio. Euro für 2027 vorgesehen. Für den grundsätzlichen Errichtungsprozess stellte das Land bisher 5 Mio. Euro zur Verfügung.  

komba begrüßt die Entscheidungen
Die komba begrüßt die beiden längst überfälligen Entscheidungen. Schon früh hat die komba den viel zu straffen Zeitplan kritisiert. Auch der geplante Pflichtbeitrag führt bei vielen Pflegefachkräften zu großem Unmut und Kritik.  "Die Entscheidung über die Gründung und die Errichtung einer klassischen Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeitrag muss mit viel Fingerspitzengefühl und Zeit und nicht im Schweinsgalopp erfolgen", so André Volmer, Vorsitzender des Fachbereiches Gesundheit und Pflege der komba nrw. Die komba hat insbesondere die Erhebung eines Pflichtbeitrages stets kritisiert, vor allem die bisher empfohlene Ausgestaltung der Beitragserhebung durch den Errichtungsausschuss.

Wie geht es nun weiter?
Der Errichtungsausschuss legt jetzt einen neuen Wahltag und damit auch die neue Frist zur Registrierung fest. Bis dahin heißt es weiter intensiv über die Arbeit der Pflegekammer NRW aufzuklären. Vielfach bestehen Verunsicherung und Sorgen, die ernstgenommen werden müssen. Nur so können sich die Beschäftigten ein eigenes Urteil über die Pflegekammer bilden.  

Auch kann nun die Registrierung vorangetrieben werden. Denn unabhängig davon, wie man zur Pflegekammer steht, ist es wichtig, dass man sich aktiv beteiligt, ob als Kandidat*in oder nur Wähler*in. Wer sich nicht registriert und nicht wählt, hat seine Möglichkeit der Mitgestaltung vertan. Wir wissen, dass die Pflegekammer von vielen kritisch betrachtet wird. Das verstehen wir in vielen Punkten auch. Aber sich nicht zu beteiligen und die Möglichkeit der Mitgestaltung nicht zu nutzen, sollte hierbei keine Option sein.

komba sieht Pflichtbeitrag weiterhin kritisch
Einen Pflichtbeitrag stehen wir nach wie vor kritisch gegenüber. Im Vergleich der Heilberufe nach dem Heilberufegesetz NRW stellt die Gruppe der Pflegeberufe in der Pflegekammer die finanziell schwächste dar. Hinzu kommt, dass die Pflegekammer die einzige unter den Heilberufen in NRW ist, deren Mitglieder fast ausschließlich abhängig beschäftigt sind. Ebenso bietet die Pflegekammer anders als die anderen Heilberufekammern keine eigene Versorgungseinrichtung, die aus Sicht der Kammermitglieder jedoch sehr attraktiv ist. Insofern bedeutet ein Pflichtkammerbeitrag für die Pflegefachpersonen, unabhängig von der Ausgestaltung, eine verhältnismäßig hohe Belastung.

Der Errichtungsausschuss hat aus administrativen und finanziellen Gründen grundsätzlich einen Einheitsbeitrag empfohlen. Ein Einheitsbei-trag widerspricht aber der sozialen Gerechtigkeit und kann daher von der komba grundsätzlich nicht unterstützt werden. Die komba fordert daher eine grundsätzlich einkommensbezogene Staffelung des Kammerbeitrages, die insbesondere von der Beitragspflicht zu befreien bzw. stark vergünstigt aufzunehmen sind dabei:

  • Teilzeitbeschäftigte, wobei die Beitragsbemessung anhand der Stundenanteile zu er-folgen hat
  • geringfügig Beschäftigte
  • Rentner/innen sowie Pensionäre/innen
  • Pflegefachkräfte, die nicht in einem Pflegefachberuf tätig sind

Wir sind für Sie da! Sie haben Fragen oder Anregungen? Sie erreichen uns unter: gesundheit-pflege(at)komba-nrw.de

Weitere Informationen:
Weitere Informationen rund um die Pflegekammer finden Sie auf unserer Sonderseite zur Pflegekammer NRW

Noch kein Mitglied? Hier geht's lang: zum Mitgliedsantrag

Yvonne Pielok | pielok(at)komba.de | 0221 – 912 852 34
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

 

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