04.07.2022 / komba gewerkschaft nrw

Mitgliederinfo: Feuerwehr und Rettungsdienst 05/2022

© kleincrossi / pixabay.com
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OVG Münster entscheidet zum vorgezogenen Ruhestand von Feuerwehrbeamten mit 60 Jahren

Mit Urteil vom 09.06.2022 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass nur noch Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes mit 60 Jahren in den Ruhestand treten können.

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