11.10.2021 / komba gewerkschaft nrw

komba-SBV-t@lk: Arbeit der SBV in der Pandemie

© iXimus/ pixabay.com
© iXimus/ pixabay.com

Die Kommission Schwerbehindertenrecht führte am 30.9.2021 einen komba-SBV-t@lk zum Thema „Arbeit der Schwerbehindertenvertretung in der Corona Pandemie“ durch.

Die Vorsitzende der Kommission Schwerbehindertenrecht, Gisela Kuhlen, begrüßte die Teilnehmenden aus verschiedenen Kommunen und deren Betriebe und führte in das Thema ein. Sodann berichtete das Mitglied der Kommission Axel Küppers über seine Erfahrungen als Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei der Stadt Mönchengladbach und erläuterte, welche Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen mit Beginn der Corona Pandemie eingeführt wurden. Weiter ging er auf das mobile Arbeiten/Homeoffice sowie die Zugangsbeschränkungen zum Rathaus und den städtischen Gebäuden ein. Dienstliche Besprechungen und Zusammenkünfte wurden auf ein Mindestmaß reduziert und in digitaler Form abgehalten. Weiter stellte er fest, dass die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung insbesondere im Hinblick auf die Durchführung persönlicher Gespräche erheblich erschwert war.

In den folgenden mehr als 2 Stunden tauschten sich die Teilnehmenden darüber aus, inwieweit sie in die Corona Maßnahmen der Dienststellen und Betriebe eingebunden waren, ein Aufsuchen von Arbeitsplätzen sowie die Durchführung von Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen möglich war, und Auswahlverfahren während der Corona Pandemie digital oder in Präsenz durchgeführt wurden. Festzustellen war, dass eine Beteiligung bei den Corona Maßnahmen in den Dienststellen in der Regel nicht stattfand, obwohl schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe unmittelbar betroffen waren. 

Auch die Durchführung digitaler Auswahlverfahren war auf einzelne Kommunen beschränkt; teilweise wurden die Auswahlverfahren trotz der Corona Pandemie mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen in Präsenz durchgeführt. Bei der Digitalisierung ließen sich gravierende Unterschiede feststellen, die im Wesentlichen damit zusammenhängen, wieweit die Digitalisierung in einer Dienststelle bereits durchgeführt wurde. Übereinstimmend stellten die Teilnehmerenden fest, dass gerade das mobile Arbeiten/Homeoffice, sofern dies wegen der Art der Arbeitsleistung möglich war, oftmals dadurch erschwert wurde, dass die zuständigen Führungskräfte dies nicht für notwendig erachteten. Alle Kolleginnen und Kollegen waren sich einig, dass digitalen Möglichkeiten eine persönliche Kontaktaufnahme nicht ersetzen konnten, weil gerade die Gespräche mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten sehr persönliche Themen betreffen.   

Des Weiteren tauschten sich die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen bei der Unterstützung von Beschäftigten aus, die einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung bzw. einen Antrag auf Gleichstellung stellen möchten.

Nach oben