16.12.2020 / komba gewerkschaft nrw

komba nrw Fachbereich Gesundheit und Pflege informiert

© Clker-Free-Vector-Images / pixabay.com
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Freiwilligenregister NRW bietet Hilfe bei Mehrbedarf

Im Sommer 2020 hatte die komba über das Freiwilligenregister NRW berichtet, das bei einer neuerlichen Notlage eine Bedarfsübersicht über Fachkräfte aller Gesundheitsberufe bieten und Kompetenzen bündeln soll. Das Internetportal ist im Auftrag des Landes entstanden und wird durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geführt. Kommt es zu Engpässen und steigt der Bedarf an medizinischer sowie pflegerischer Unterstützung, kann auf die dort registrierten Fachkräfte zurückgegriffen werden, um eine umfassende Patientenversorgung zu gewährleisten.

Die „Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage“ (FdVO-NRW) soll nach Abschluss des Prozesses der Verordnungsgebung durch den Landtag am 17. Dezember 2020 in Kraft treten. Laut Minister Laumann stehen derzeit 11.000 registrierte Freiwillige zum Einsatz bereit. Geregelt sind nun vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen im Falle eines Einsatzes. Die komba gewerkschaft nrw begrüßt insbesondere, dass im Fall des Abschlusses eines eigenständigen Arbeitsvertrages mit der Einsatzstelle ausdrücklich die Tarife des öffentlichen Dienstes angewendet werden. „Das Freiwilligenregister bietet eine schnelle Hilfsmöglichkeit im Falle eines kurzfristigen Mehrbedarfs“, so Sandra van Heemskerk, stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw. „Die komba gewerkschaft unterstützt Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, die darauf hinweist, dass es durch die Freiwilligenarbeit seitens der Pflegenden nicht zu einer Vernachlässigung ihrer bisherigen Pflichten kommen darf. Es gilt die akute Notwendigkeit des Einsatzes von Pflegenden zu unterstützen und gleichzeitig eine Überbelastung zu verhindern."

Registrieren können sich alle Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst, in einem anderen Gesundheitsberuf oder in einem Verwaltungsberuf des Gesundheitswesens verfügen. Sofern man registriert ist, kann man seinen Einsatz an sich, den Ort und Umfang mitbestimmten und ist grundsätzlich nicht zu einem Einsatz verpflichtet. Registrieren können Sie sich unter: www.freiwilligenregister-nrw.de. Sofern Unterstützungsanfragen von Einrichtungen bestehen können diese an freiwilligenregister(at)aekwl.de gestellt werden.

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