Personal- und Betriebsräte-Info – 13/2026

Was geschützt bleibt und wann Auskunft oder Vorlage erforderlich ist

KURZ GESAGT  Interne Personalratsunterlagen sind grundsätzlich vertraulich. Sitzungsprotokolle, interne E-Mails, Entwürfe, Wortbeiträge und Abstimmungsverhalten müssen regelmäßig nicht an Beschäftigte, Dienststelle oder sonstige Dritte herausgegeben werden. Herausgabepflichten bestehen nur auf besonderer Rechtsgrundlage oder aufgrund einer konkreten gerichtlichen Anordnung. Nach außen abgegebene Ergebnisse und ausdrücklich bekanntzumachende Dokumente sind gesondert zu betrachten.

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Elisabeth Pieger · pieger@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

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