Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen 12/2026

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu diesem Entwurf hat begonnen. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz zum 01.01.2027 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen ausdrücklich möglich. Aus Sicht der komba gewerkschaft nrw ist dies in mehreren Bereichen auch dringend erforderlich.

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