Personal- und Betriebsräte-Info – 11/2026

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. April 2026, Az: 6 AZR 216/25

KURZ GESAGT: Begünstigt eine Dienststelle bewusst eine Beschäftigtengruppe durch höhere oder zusätzliche Vergütung, darf sie vergleichbare Beschäftigte nicht ohne tragfähigen Sachgrund ausschließen. Pauschale Hinweise auf Fachkräftemangel genügen nicht.

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