Personal- und Betriebsräte-Info – 10/2026

Beteiligungsrechte erkennen, Informationen einfordern und den KI-Einsatz aktiv mitgestalten

KI ist für Personalräte nicht nur ein Technik- oder Datenschutzthema. Je nach konkretem Einsatz können mehrere Mitbestimmungstatbestände gleichzeitig greifen – insbesondere bei der automatisierten Verarbeitung von Beschäftigtendaten, bei technischen Überwachungsmöglichkeiten, bei neuen Arbeitsmethoden sowie bei Änderungen von Arbeitsablauf und Arbeitsorganisation. Der Personalrat hat zudem Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information. Bei Organisationsentscheidungen mit späteren beteiligungspflichtigen Maßnahmen muss er frühzeitig und fortlaufend einbezogen werden. Auch ein Pilotprojekt oder befristeter Test ist nicht automatisch beteiligungsfrei.

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Elisabeth Pieger · pieger@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

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