Allgemeine Mitgliederinformation – 05/2026
Transparenz, Kennzeichnung und sicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im öffentlichen Dienst
Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des EU AI Act. Trotzdem muss nicht jeder mit KI erstellte Text als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden. Für Beschäftigte sind vor allem drei Fragen entscheidend: Darf ich das KI-System dienstlich nutzen? Darf ich die vorgesehenen Daten eingeben? Kann ich das Ergebnis fachlich verantworten? Besondere Transparenzpflichten bestehen insbesondere bei bestimmten Chatbots, Deepfakes, Emotionserkennung und bestimmten veröffentlichten KI-Inhalten.
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Elisabeth Pieger · pieger@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de