Landesregierung auf richtigen Weg mit 23,5 Prozent, aber nur als Einstieg
Die komba gewerkschaft nrw begrüßt die strukturelle Anhebung des Verbundsatzes und fordert einen verlässlichen Finanzierungspfad für leistungsfähige Kommunalverwaltungen
Die komba gewerkschaft nrw begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 von 23 auf 23,5 Prozent anzuheben. Nach jahrzehntelang unverändertem Verbundsatz ist dies ein wichtiger finanzpolitischer Schritt. Die Kommunen sollen dadurch strukturell rund 360 Millionen Euro jährlich zusätzlich erhalten.
„Die Landesregierung setzt ein wichtiges Signal. 360 Millionen Euro zusätzlich sind kein Kleingeld. Bei einem kommunalen Finanzierungsdefizit von mehr als neun Milliarden Euro darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, die kommunale Finanzkrise sei damit gelöst. Das Geld muss dort ankommen, wo der Staat für die Menschen arbeitet: bei ausreichend Personal, verlässlicher Daseinsvorsorge und einer funktionierenden Infrastruktur“, erklärt Frank Meyers, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw.
Die genauere Betrachtung zeigt die Grenzen der Maßnahme. Die Finanzausgleichsmasse steigt von 16,84 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf rund 17,1 Milliarden Euro im Jahr 2027. Das entspricht insgesamt lediglich einem nominalen Aufwuchs von ungefähr 1,5 bis 1,7 Prozent. Ohne die Erhöhung des Verbundsatzes wäre die Finanzausgleichsmasse rechnerisch sogar leicht zurückgegangen. Die zusätzlichen Mittel verhindern damit zunächst eine deutliche Verschlechterung der ohnehin angespannten kommunalen Finanzausstattung.
Angesichts weiter steigender Sozial-, Personal-, Energie- und Baukosten ist deshalb eine realistische Einordnung erforderlich. Ein nomineller Rekordwert ist noch keine reale finanzielle Entlastung. Die kommunalen Aufgaben, Fallzahlen und gesetzlichen Standards wachsen vielfach schneller als die Einnahmen. Für die Beschäftigten in den Städten, Gemeinden und Kreisen ist die Finanzfrage unmittelbar mit den Arbeitsbedingungen verbunden. In vielen Verwaltungen führen Haushaltsdefizite bereits zu Wiederbesetzungssperren, verzögerten Beförderungen, nicht besetzten Ausbildungsstellen und wachsender Arbeitsverdichtung. Gleichzeitig sollen dieselben Verwaltungen Investitionsprogramme umsetzen, Sozialleistungen gewährleisten, Schulen und Kitas unterstützen, die Digitalisierung vorantreiben und den Bevölkerungsschutz stärken.
„Handlungsfähige Kommunen gibt es nur mit handlungsfähigen Verwaltungen. Investitionsmittel allein bauen keine Schule, digitalisieren keinen Antrag und besetzen keine Leitstelle. Dafür werden qualifizierte und ausreichend viele Beschäftigte benötigt“, betont Sandra van Heemskerk, Landesvorsitzende der komba gewerkschaft nrw.
Die angekündigte Kommunale Modernisierungsagenda kann einen wichtigen Beitrag leisten. Einfachere Verfahren, weniger unnötige Berichtspflichten und digitalisierbare Gesetze sind richtig. Modernisierung darf jedoch nicht als Synonym für Personalabbau, zusätzliche Arbeitsverdichtung oder die Absenkung notwendiger Standards verstanden werden. Sie muss gemeinsam mit den Beschäftigten sowie den Personal- und Betriebsräten entwickelt werden.
Die komba gewerkschaft nrw fordert daher, den Verbundsatz von 23,5 Prozent dauerhaft abzusichern und mit einem verbindlichen Stufenplan weiterzuentwickeln. Die vom Städtetag genannte Zielmarke von 28 Prozent muss Gegenstand der weiteren Beratungen bleiben. Darüber hinaus muss vor allem der Bund das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ tatsächlich und konsequent umsetzen. Das gilt nicht nur für neue Aufgaben, sondern auch für bereits bestehende und dynamisch wachsende Belastungen, insbesondere in der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, der Pflege und der Ganztagsbetreuung.
Tarifsteigerungen, amtsangemessene Besoldung und eine ausreichende Personalausstattung dürfen nicht länger als kommunales Haushaltsrisiko behandelt werden. Sie sind notwendige Voraussetzungen eines funktionierenden öffentlichen Dienstes.
Die Anhebung auf 23,5 Prozent ist daher ein richtiger Anfang. Ob daraus eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit wird, entscheidet sich an den nächsten Schritten.