Neue Eingriffsbefugnisse für kommunale Ordnungsbehörden ab dem 01.07.2026

Mit der zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes werden die kommunalen Ordnungsbehörden erheblich gestärkt. Erstmals werden zahlreiche bislang ausschließlich polizeiliche Standardbefugnisse unmittelbar im Ordnungsbehördengesetz geregelt und den Kommunen dauerhaft zugewiesen.

Mehr zum Info Allgemeine Verwaltung – 01/2026 “Neue Eingriffsbefugnisse für kommunale Ordnungsbehörden ab dem 01.07.2026” im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw: Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Elisabeth Pieger · pieger@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Bitte gib hier deine Suche ein: