Funktionsvorbehalt für Beamt*innen bei hoheitlichen Befugnissen bleibt unangetastet

Ein Focus-Artikel sorgt für Aufregung. Nach den Empfehlungen der Rentenkommission sollen nur noch Polizist*innen, Richter*innen, Justizbeamt*innen, Mitarbeitende beim Zoll, in Finanzämtern und in bestimmten Behörden wie der Lebensmittelaufsicht, dem Ordnungsamt, im Baurecht, in Datenschutzbehörden und bei der Gewerbeaufsicht verbeamtet werden.

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