24-Stunden-Dienste im kommunalen Rettungsdienst: Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt stellen

Als Ergebnis der Einkommensrunde 2025 besteht seit dem 1. Januar 2026 im Bereich des TVöD/VKA die Möglichkeit, durch Betriebsvereinbarung oder einvernehmliche Dienstvereinbarung tägliche Höchstarbeitszeiten von bis zu 24 Stunden im kommunalen Rettungsdienst einzuführen.

Aktuell haben die Arbeitgebervereinigungen eigene Anwendungshinweise veröffentlicht. Diese befassen sich mit der Auslegung der Begriffe Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeit. Die dazu vertretene Sichtweise kann vor Ort zu Verunsicherung führen, wenn Personal- und Betriebsräte über die Einführung von 24-Stunden-Diensten beraten oder entsprechende Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen verhandeln.

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