EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Was jetzt auf Beschäftigte und den öffentlichen Dienst zukommt

Die Europäische Union hat mit der sogenannten Entgelttransparenzrichtlinie neue Vorgaben beschlossen, um die Gleichbezahlung von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Bislang liegt jedoch noch kein entsprechender Gesetzentwurf vor. Die Richtlinie betrifft ausdrücklich sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor. Damit werden ihre Auswirkungen auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie mittelbar für Beamt*innen von erheblicher Bedeutung sein.

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