Grundgehälter steigen um 3,36 %, um Abstände zwischen Besoldungsgruppen nicht zu stauchen
Ein Teil des Tarifergebnisses der Länder war, dass es am 1. April 2026 eine Gehaltsteigerung von 2,8 Prozent mit einem Mindestbetrag von 100 € gab. Im Rahmen der Besoldungsgespräche konnte erreicht werden, dass es bei der Umsetzung des Tarifergebnisses auf die Grundgehälter (ohne Zuschläge) eine Steigerung um 3,36 % ohne Mindestbetrag für alle Besoldungsgruppen der A-Tabelle geben soll. Die übrigen Bezügebestandteile (insbesondere Amtszulagen, Strukturzulage und Familienzuschläge) werden um 2,8 Prozent erhöht.
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