Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz NRW

Nachdem der Landesgesetzgeber mit Wirkung zum 01.07.2023 bereits Sitzungen des Personalrats in digitaler oder hybrider Form dauerhaft ermöglicht hat, wurde nun auch durch eine Gesetzesänderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz NRW die Digitalisierung des Wahlverfahrens des Personalrats vorangetrieben. Seit dem 21.03.2026 kann der Wahlvorstand entscheiden, wie er Sitzungen abhält, ob die Kommunikation mit dem Wahlvorstand teilweise in elektronischer Form erfolgt und/oder Bekanntmachungen des Wahlvorstands zusätzlich in digitaler Form vorgesehen werden. In jedem Falle ist ein entsprechender Beschluss des Wahlvorstands zu fassen.

Mehr zur Personal- und Betriebsräte-Info – 03/2026 “Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz NRW” in der komba App oder im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw: Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Norbert Neu · neu@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Bitte gib hier deine Suche ein: