Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch
Das Unionsrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben zunehmende Bedeutung auch für die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Deutschland. Nicht alle unionsrechtlichen Vorgaben wurden hierbei vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt. Dieses führt dazu, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bisweilen neue Anspruchsarten herleiten muss, die nicht gesetzlich fixiert sind. Auch beim beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch handelt es sich um einen dieser eher unbekannten Ansprüche, den das Bundesverwaltungsgericht erstmals 2011 zur Begründung eines Anspruchs herangezogen hat. Seitdem hat sich daraus ein gefestigter verwaltungsgerichtlich durchsetzbarer Anspruch entwickelt.
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