1:1 -Übertragung des Tarifergebnisses und eine verfassungsgemäße Besoldung für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen

Das Tarifergebnis der TdL mit den Gewerkschaften ist gefunden. Jetzt muss dies auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden. Doch dies allein reicht nicht aus, weil die Besoldung unter dem neuen Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts zu betrachten ist.

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