Amtsangemessene Besoldung 2022 – Was ist zu tun?
Mit seiner Entscheidung vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht neue grundsätzliche Leitlinien aufgestellt. Nach Überprüfung durch die komba gewerkschaft nrw ergibt die Anwendung dieser Leitlinien auf die Besoldung und Versorgung in Nordrhein-Westfalen, dass diese in weiten Teilen nicht verfassungsgemäß ist. Aber viele (Widerspruchs-) Bescheide sind mittlerweile rechtskräftig geworden.
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