Aktivrente – Steuerfreibetrag für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Zum 01.01.2026 ist das sogenannte Aktivrentenmodell in Kraft getreten. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG), eingeführt durch das Aktivrentengesetz. Ziel ist es, Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze zu motivieren, weiterhin im Erwerbsleben zu bleiben. Hierzu wird ein monatlicher Steuerfreibetrag auf Arbeitslohn gewährt.

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