OBG-Novelle und 35-Punkte-Plan der Polizei NRW: Warum Kommunen mehr leisten sollen – aber nicht allein gelassen werden dürfen
Nordrhein-Westfalen reformiert seine Sicherheitsarchitektur in hohem Tempo: Mit der Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) werden kommunale Eingriffsbefugnisse erweitert (wir berichteten in komba inform 10/2025), parallel zielt der neue 35-Punkte-Plan der Polizei NRW auf Priorisierung, Entlastung und stärkere Konzentration auf polizeiliche Kernaufgaben. Aus Sicht der komba gewerkschaft nrw ist der Reformwille zwar richtig – aber die Umsetzung bislang zu einseitig gedacht. Denn dort, wo sich die Polizei zurückziehen will, sollen Kommunen übernehmen. Und damit geraten vor allem die Kolleg*innen in den kommunalen Ordnungsbehörden in ein Spannungsfeld aus wachsender Verantwortung, hohen Erwartungen und unzureichenden Rahmenbedingungen.
Worum es im Kern geht: keine Detaildebatte, sondern Systemfrage
Die Diskussion um die OBG-Novelle und die „Effizienzinitiative Polizei NRW“ oder auch „35-Punkte-Plan“ ist keine juristische Randfrage. Sie entscheidet darüber, wie Sicherheit vor Ort künftig tatsächlich organisiert wird:
- Wer ist nachts ansprechbar?
- Wer greift in dynamischen Lagen ein?
- Wer trägt operative, rechtliche und politische Verantwortung?
- Wer stellt Personal, Qualifizierung, Ausrüstung und Infrastruktur?
Das Land verfolgt nachvollziehbar das Ziel, die Polizei von Nebenaufgaben zu entlasten. Innenminister Herbert Reul setzt damit einen klaren Reformimpuls für eine fokussierte, handlungsfähige Polizei. Dieser Ansatz verdient Anerkennung. Gleichzeitig gilt: Entlastung der Polizei darf nicht bedeuten, dass Kommunen strukturell überlastet werden – erst recht nicht ohne verbindliche Kompensation und belastbaren Umsetzungsplan.
OBG-Novelle: richtige Richtung – aber mit erheblichem Umsetzungsrisiko
Die geplante Novelle stärkt die kommunalen Ordnungsbehörden, indem Standardmaßnahmen künftig eigenständig im OBG verankert werden, statt vor allem über das Polizeigesetz vermittelt zu sein. Das erhöht Rechtsklarheit und ordnet Zuständigkeiten systematischer. Dieser Punkt ist zu begrüßen – und wurde von kommunaler Seite sowie in unserer komba-Stellungnahme grundsätzlich positiv bewertet.
Aber: Die rechtliche Aufwertung löst nicht automatisch die operative Realität.
Denn neue Befugnisse erzeugen neue Pflichten:
- mehr Einsatzanlässe,
- höhere Eingriffsintensität,
- mehr Dokumentation und Rechtsprüfung,
- mehr Konfliktlagen im Vollzug,
- höhere Anforderungen an Fortbildung und Eigensicherung.
Für große Städte mit etabliertem kommunalem Ordnungsdienst ist das eher abbildbar. Für viele kleine und mittlere Kommunen ist es das kaum bis überhaupt nicht leistbar– jedenfalls nicht in gleicher Qualität, nicht in gleicher Zeit und nicht ohne zusätzliche Ressourcen.
Der 35-Punkte-Plan der Polizei: nachvollziehbar – aber mit Durchschlag auf Kommunen
Der neue „35-Punkte-Plan“ ist als interne Effizienzagenda der Polizei NRW zu verstehen: weniger Bindung in randständigen Tätigkeiten, mehr Fokus auf Kernaufgaben. Das ist aus Polizeisicht plausibel. Die kommunale Folgewirkung ist jedoch erheblich.
Was der Plan praktisch bedeutet, wenn er konsequent umgesetzt würde:
- Mehr Verlagerung alltäglicher Sicherheitslagen
Tätigkeiten, die bislang faktisch auch polizeilich mitgetragen wurden, landen stärker bei Ordnungsbehörden. Das erhöht Einsatzdruck und Erreichbarkeitserwartung bei den Kommunen – gerade dort, wo keine 24/7-fähigen Strukturen bestehen und das ist flächendeckend nicht gegeben; ein Aufbau solcher Strukturen im kommunalen Bereich erscheint ebenso unrealistisch. - Steigende Anforderungen in Abend- und Nachtstunden
Bürger*innen unterscheiden im Konfliktfall nicht zwischen Zuständigkeitsnormen. Sie erwarten Hilfe – sofort, verlässlich, deeskalierend. Wenn diese Erwartung nicht erfüllt wird, sinken Vertrauen und Akzeptanz staatlichen Handelns. - Mehr Aufwand in Verkehrs-, Veranstaltungs- und Koordinationslagen
Wo polizeiliche Beteiligung reduziert oder auf Mindestpflichten konzentriert wird, steigen kommunale Steuerungs- und Vollzugsaufgaben – einschließlich Personal-, Technik- und Verfahrensfolgen. - Digitalisierung nur dann entlastend, wenn Schnittstellen funktionieren
Digitale Prozessketten sind sinnvoll, helfen jedoch nur mit interoperablen Systemen, klaren Übergaben und rechtssicherer Datenverarbeitung (auch zwischen Polizei und Kommunen). Sonst entstehen Doppelerfassung, Reibungsverluste und neue Bürokratie.
Mit anderen Worten: Der 35-Punkte-Plan kann die Polizei entlasten – aber er (über-)belastet die Kommunen, wenn keine tragfähige Ausgleichsarchitektur mitgeliefert wird.
Die Perspektive der Beschäftigten: Mehr Verantwortung ohne Netz und doppelten Boden?
Für die komba gewerkschaft nrw steht im Mittelpunkt, was Reformen für die Menschen bedeuten, die sie täglich umsetzen. Die Kolleg*innen in den kommunalen Ordnungsämtern und Ordnungsdiensten erleben schon heute:
- zunehmende Konfliktdichte im öffentlichen Raum,
- höhere Aggressions- und Eskalationsrisiken,
- wachsenden Erwartungsdruck von Politik und Öffentlichkeit,
- komplexere rechtliche Prüfungsanforderungen,
- gleichzeitig häufig knappe Personaldecken und heterogene Ausstattungsstandards.
Wenn Befugnisse erweitert und Aufgaben verlagert werden, muss der Schutz der Beschäftigten mitwachsen. Dazu gehören aus gewerkschaftlicher Sicht zwingend:
- verbindliche Qualifizierungsstandards (Grund- und Fortbildung),
- verlässliche Eigensicherungs- und Schutzausstattung,
- klare Handlungs- und Eingriffsleitlinien,
- organisatorische Rückfallebenen bei eskalierenden Lagen,
- ausreichende Personalbemessung statt Dauer-Improvisation,
- psychosoziale und dienstrechtliche Absicherung nach Belastungs- und Gewalterfahrungen,
- sowie eine angemessene Bezahlung samt Zulagen.
Wer mehr Befugnisse fordert, muss auch mehr Schutz, mehr Qualifikation und mehr Personal liefern.
Stadt-Land-Gefälle: Der blinde Fleck der Reform
Ein zentraler Konstruktionsfehler der bisherigen Debatte ist der implizite Einheitsmaßstab. NRW ist kommunal hoch heterogen: Was in einer kreisfreien Großstadt mit professionellem kommunalem Ordnungsdienst (KOD) funktioniert, ist nicht automatisch auf kleinere und mittlere Kommunen übertragbar. Hinzu kommt, dass einzelne Aufgaben – unabhängig von der Zuständigkeitsdiskussion zwischen Polizei und Kommune – auf kommunaler Ebene vielerorts faktisch nicht leistbar sind, weil die strukturellen, finanziellen und personellen Voraussetzungen fehlen. Eine flächendeckende Übernahme wäre dort schlicht unrealistisch.
Das betrifft insbesondere:
- die 24/7-Erreichbarkeit,
- Gewahrsams- und Unterbringungsfragen,
- einsatznahe Unterstützungsstrukturen,
- technische Infrastruktur,
- Nachwuchsgewinnung und Fachkräftebindung.
Die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf seit langem zurecht hin. Reformfähigkeit hängt nicht nur am „Ob“, sondern am „Wie“ der Umsetzung in der Fläche.
Austausch mit DStGB NRW: Konsens in der Analyse, Lücke in der Umsetzung
In unserem Austausch mit dem DStGB NRW wurde ein gemeinsamer Kern klar benannt:
Die Stärkung kommunaler Ordnungsbehörden ist grundsätzlich sinnvoll. Gleichzeitig können viele Kommunen die normierten Aufgaben nicht vollständig mit eigenen Kräften abdecken. Polizeiliche Unterstützung bleibt deshalb in der Fläche unverzichtbar. Neue Aufgaben sind nur mit passender Ausrüstung, Qualifizierung, Personal und klaren Rechtsgrundlagen leistbar.
Diese Analyse ist tragfähig. Was fehlt, ist der verbindliche Umsetzungsrahmen des Landes, damit aus richtiger Diagnose auch praktikable Realität wird.
Chancen und Risiken im Überblick
Chancen
- klarere Rechtsgrundlagen und Zuständigkeitsstruktur,
- stärkere Sichtbarkeit kommunaler Sicherheitsarbeit,
- mögliche Entlastung der Polizei in nicht-kernpolizeilichen Bereichen,
- Potenzial für schnellere Verfahren durch Digitalisierung.
Risiken
- Aufgabenverschiebung ohne Vollzugskapazität,
- Überlastung kommunaler Beschäftigter,
- Qualitäts- und Sicherheitsgefälle zwischen Kommunen,
- Akzeptanzverlust bei Bürger*innen bei unklarer Erreichbarkeit,
- rechtliche Unsicherheiten bei erweiterten Eingriffsbefugnissen ohne einheitliche Standards.
Was jetzt politisch zwingend ist
Aus konstruktiv-kritischer kommunaler und gewerkschaftlicher Sicht braucht es fünf verbindliche Zusagen:
- Kompensations- und Konnexitätsklarheit
Keine Aufgabenverlagerung ohne belastbare Finanzierung und Personalhinterlegung. - Verpflichtende Mindeststandards landesweit
Einheitliche Vorgaben zu Qualifikation, Eigensicherung, Ausrüstung und Einsatzpraxis. - Differenziertes Umsetzungsmodell nach Kommunaltyp
Stufenplan statt Einheitspfad; realistische Zeitplan (dies wäre ein Prozess über Jahre) und regionale Unterstützung. - Verlässliche Kooperationsarchitektur Polizei–Kommune
Klare Unterstützungsmechanismen, insbesondere in Nachtlagen und bei Eskalation. - Verbindliche Evaluation mit Beteiligung der Praxis
Laufende Überprüfung der Reformfolgen mit Einbindung von Kommunen und Beschäftigtenvertretungen.
NRW braucht eine moderne, leistungsfähige Sicherheitsarchitektur. Dafür ist Reformbereitschaft notwendig – bei Land, Polizei und Kommunen. Aber Modernisierung darf nicht mit bloßer Aufgabenverschiebung verwechselt werden. Entscheidend ist nicht nur, ob Kommunen mehr Verantwortung übernehmen sollen, sondern ob sie dazu real befähigt werden: mit Personal, Qualifizierung, Ausrüstung, klaren Rechtsgrundlagen und verlässlicher Finanzierung.
Genau darauf weist Frank Meyers, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, hin: „Dort, wo sich die Polizei aus Aufgaben zurückzieht, die sie seit Jahren wahrnimmt, muss das Land eine tragfähige Kompensation sicherstellen und insbesondere die finanzielle und strukturelle Absicherung nachvollziehbar regeln.“
Polizei entlasten ist richtig. Kommunen stärken ist notwendig. Beschäftigte schützen ist unverzichtbar. Nur wenn diese drei Punkte umgesetzt werden, werden OBG-Novelle und Teile des 35-Punkte-Plans zu einem echten Fortschritt – für Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und kommunale Handlungsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen führen können.