Amtsangemessene Alimentation: Keine Entscheidung über die Widersprüche für das Jahr 2023
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen teilt in einem Schreiben an den DBB Nordrhein-Westfalen mit, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 derzeit keine Entscheidungen über Anträge und Widersprüche zur amtsangemessenen Besoldung getroffen werden. Dies gilt ausdrücklich auch für das Besoldungsjahr 2023.
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