Am 17.12.2025 trafen sich Frank Meyers (Landesvorsitzender der komba gewerkschaft NRW) und Eckhard Schwill (Bundesjustiziar der komba) mit Vertretern des Städte- und Gemeindebundes NRW in Düsseldorf. Seitens des StGB NRW nahmen Geschäftsführer Andreas Wohland und Rechtsreferentin Sarah-Vanessa Hanslik teil. Im Mittelpunkt der Gespräche standen aktuelle Fragen des Beamten- und Kommunalrechts. Dabei wurden insbesondere die Besoldung und Arbeitszeit der Beamt*innen thematisiert sowie mögliche Reformen im Dienstrecht.
Beamtenrecht und Besoldung
Im Mittelpunkt stand die Frage nach einer amtsangemessenen Besoldung. Die Beteiligten bezogen sich dabei ausdrücklich auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Das Gericht hatte in seinem Beschluss festgestellt, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten von 2008 bis 2020 „weit überwiegend verfassungswidrig“ war und hat dabei seine Besoldungsdogmatik grundlegend verändert. Vor diesem Hintergrund begrüßte die komba NRW die Empfehlung des DStGB NRW, die laufenden Widerspruchsverfahren gegen die Besoldung (Alimentation) für 2024 und 2025 zunächst ruhend zu stellen. Dieser Schritt, soll eine Flut von Einzelfragen und eine neue Klageflut verhindern, ohne dass die individuellen Ansprüche verloren gehen. Zugleich unterstrich die komba, dass auch in diesem Jahr jeder Beamtin und jedem Beamten geraten wurde, mögliche Ansprüche durch formgerechte Widersprüche zu.
Kommunalfinanzen und Konnexität
Ein weiterer Schwerpunkt war die Finanzlage der Kommunen in NRW. Einigkeit herrschte darüber, dass viele Städte und Gemeinden derzeit prekäre Haushaltsdefizite ausgleichen müssen. Laut DStGB NRW zeigt sich, dass die NRW-Kommunen allein 2024 etwa ein Viertel des bundesweiten Rekorddefizits von rund 25 Mrd. €schultern mussten – das ist mehr als eine Verdreifachung gegenüber 2023. Auch vor diesem Hintergrund forderten alle Beteiligten strukturelle Verbesserungen der Finanzausstattung. Insbesondere müsse das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) konsequent umgesetzt werden: Werden dem kommunalen Bereich neue Aufgaben übertragen – etwa durch Bund oder Land – müssen die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Nur so lasse sich verhindern, dass Städte und Gemeinden „auf den Kosten sitzen bleiben“, so Andreas Wohland. Ebenfalls betont wurde das verfassungsrechtlich garantierte Recht einer jeden Kommune auf eine angemessene Finanzausstattung. Frank Meyers betont „Die komba unterstützte die Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierungspolitik, damit etwaiger Investitionsstau abgebaut und Zukunftsaufgaben nicht an fehlendem Geld scheitern.“
Dienstrecht und Ordnungsbehörden (OBG)
Gesprächsgegenstand waren außerdem dienstrechtliche Regelungen und das laufende Gesetzgebungsverfahren zum nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetz (OBG). Die geplante Novelle des OBG sieht vor, den kommunalen Ordnungsbehörden erweiterte Befugnisse – etwa längere Aufenthaltsverbote – zu gewähren. Die komba gewerkschaft nrw begrüßt grundsätzlich die Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden. Gleichzeitig sind sich DStGB NRW und komba einig, dass viele Kommunen überhaupt nicht in der Lage sein können, alle normierten Aufgaben auch tatsächlich mit eigenem Ordnungskräften umzusetzen. Der Einsatz von Polizei wird auch weiterhin in der Fläche notwendiger Standard sein, um die Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Neue Aufgaben können zudem nur gelingen, wenn für die Betroffenen auch die Rahmenbedingungen stimmen: Dazu gehören eine angemessene Ausrüstung und Qualifizierung der Ordnungskräfte, genügend Personal sowie klare Rechtsgrundlagen. Frank Meyers hatte bereits im Vorfeld mit dem NRW-Innenminister die Bedeutung ausreichend finanzieller Mittel betont, um die neuen Befugnisse mit Leben füllen zu können.
Digitalisierung und KI
Als Dauerbrenner blieben auch Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der kommunalen Verwaltung ein Thema. Beide Seiten waren sich einig, dass die Digitalisierung vorangetrieben werden muss, um Verwaltungsabläufe zu modernisieren. Zugleich wurde aber betont, dass dies mit Augenmaß geschehen müsse: Datenschutz, Fachkräftefortbildung und die notwendige IT-Infrastruktur seien entscheidend dafür, dass neue Technologien tatsächlich zu effizienteren Arbeitsprozessen – damit auch zu einer Entlastung – führen.
Ausblick
Das Treffen zeigte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der komba gewerkschaft NRW und dem Städte- und Gemeindebund. Die komba unterstreicht, dass sie die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch weiterhin aktiv in den Dialog einbringt. Themen wie eine amtsangemessene Besoldung, ein modernes Dienstrecht und eine auskömmliche Kommunalfinanzierung werden dabei weiter auf der Agenda stehen. Nur wenn Bund, Land und Kommunen eng zusammenarbeiten und klare Finanzierungsregeln beachten, lässt sich die Leistungsfähigkeit der Kommunen dauerhaft sichern.