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Erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum Vaterschaftsurlaub/ Urlaub für gleichgestellte zweite Elternteile

Mit Urteil vom 11. 09. 2025 (Aktenzeichen 15 K 1556/24) hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dassein Bundesbeamter Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus der EU-Richtlinie2019/1158 (Vereinbarkeitsrichtlinie) hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Urteil bei Rechtskraft auch Auswirkungen auf Tarifbeschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen hat. 

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