Vaterschaftsurlaub – Anspruch auf Freistellung bei der Geburt des Kindes?
Beamt*innen könnte unmittelbar aus dem EU-Recht ein Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes zustehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 11. September 2025 (Az.: 15 K 1556/24) entschieden und damit der Klage eines Beamten gegen die Bundesrepublik Deutschland als seinem Dienstherrn stattgegeben. Gegen die Entscheidung ist aber Berufung beim OVG Münster eingelegt worden.
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