Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2025

Die komba gewerkschaft nrw empfiehlt auch in diesem Jahr ihren Mitgliedern bis spätestens Ende des Jahres einen Widerspruch gegen die gewährte Besoldung bzw. einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung/Versorgung zu stellen, weil verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Alimentation bestehen. 

Die vollständige Mitgliederinfo 08/2025 für Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen “Amtsangemessene Alimentation – Musterwiderspruch 2025″ inkl. Musterantrag/Widerspruch gibt es im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw: Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Mark Koehler – koehler@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Bitte gib hier deine Suche ein: