Arbeitsschutz

Arbeitsschutz: Wer muss sich darum kümmern?

Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ ist allgemein die Pflicht zu verstehen, Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeitenden zu treffen. In den Dienststellen und Betrieben sind dafür verschiedene Personen zuständig, die unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben. Da die Bezeichnungen oft ähnlich klingen, besteht leicht Verwechslungsgefahr. Der folgende Beitrag soll darüber aufklären, wer welche Rolle hat, wer wofür haftet und wie die Personal- und Betriebsräte dabei eingebunden sind.

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