Feuerwehr-Kleidung an Gaderobenstange
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Weitergewährung der Anwärtersonderzuschläge Feuerwehr bis Ende 2026 per Erlass

Vorbehaltlich der bereits in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Neuregelung durch das Anwärtersonderzuschlagsgesetz (AnwSoZG Feu) hat das Innenministerium NRW einen Übergangserlass veröffentlicht, wonach insbesondere die Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 90 Prozent des Anwärtergrundbetrages der Besoldungsgruppe A 7 bis zum 31.12.2026 weiter gewährt werden können.

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