© Kay-Uwe Fischer

Im Landtag NRW wird derzeit über eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW) beraten. Ziel ist es, die kommunalen Ordnungsbehörden mit erweiterten Befugnissen auszustatten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung noch effektiver gewährleisten zu können. Zu den vorgesehenen Neuerungen gehören unter anderem das Aussprechen zeitlich andauernder Aufenthaltsverbote, die über die bisherigen Platzverweise hinausgehen. Außerdem werden die polizeiliche Standardbefugnisse im OBG NRW selbst verortet, was die Wertigkeit der kommunalen Ordnungsbehörde verdeutlicht. Diese Änderungen sollen den kommunalen Ordnungsbehörden vor Ort mehr Handlungsfähigkeit verleihen und die Gefahrenabwehr verbessern.

Wir begrüßen die geplante Gesetzesänderung, da sie unsere Ordnungsbehörden stärkt und die Gefahrenabwehr verbessert. Gleichzeitig betonen wir: Neue Aufgaben können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie mit den passenden Rahmenbedingungen einhergehen. Dazu gehören für uns insbesondere Investitionen in die Qualifizierung und Ausbildung der Beschäftigten, eine optimale (Schutz-)Ausstattung und Personalressourcen sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Unsere Stellungnahme liegt dem Landtag vor. Zudem hat Frank Meyers, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, im Gespräch mit NRW-Innenminister Herbert Reul die neuen Regelungen positiv spiegeln, aber auch für die erforderliche finanzielle Ausstattung der Kommunen werben können.

Die vollständige Stellungnahme zum Gesetzentwurf als pdf-Download.

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