Zusammenarbeit zwischen Polizei und Vollziehungsbeamt*innen
Die Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen haben am 08.07.2025 einen gemeinsamen „Runderlass für die Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei“ formuliert. Der Runderlass wurde am 21.08.2025 im Ministerialblatt NRW bekannt gegeben. Gleichzeitig tritt die alte Fassung eines entsprechenden Runderlasses vom 04.12.2018 außer Kraft.
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