Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst – Info 7/2024
Entscheidung OVG NRW zur Entschädigung von Alarmbereitschaftsdiensten Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteilen vom 30.09.2024 (Az: 6 A 856/23 und 6 A 857/23) entschieden, dass die von den klagenden Feuerwehrbeamten zu leistenden Alarmbereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind. Diesen wurde eine Entschädigung auf der Grundlage des beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruchs zugesprochen, soweit die von ihnen geleisteten Alarmbereitschaftsdienstzeiten […]