Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Altersgrenze Feuerwehr
Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 25.06.2024 mit der Drucksache 18/9709 einen Änderungsantrag zu der geplanten Änderung des § 116 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) eingebracht. Dieser Änderungsantrag ist das Ergebnis der Anhörung vom 22.04.2024, an der auch die komba gewerkschaft nrw aktiv beteiligt war.
Mehr Infos zum Thema in unserem aktuellen Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst Info – 5/2024: „Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Altersgrenze Feuerwehr“, zu finden im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:
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